Gesetze / 3. Betriebliche Altersversorgungsstatistikverordnung

BetrAVStatV 3

§ 4 Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale sind

1.
Name und Anschrift des Unternehmens,
2.
Name und Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
§ 3 § 5